HINWEISGEBERSCHUTZGESETZ Saarland
- On 14.07.2023
INTERNE MELDESTELLE NACH HINSCHG (HINWEISGEBERSCHUTZGESETZ) SAARLAND – RECHTSSICHERE EINRICHTUNG UND BETRIEB FÜR UNTERNEHMEN Interne Meldestelle nach HinSchG (Hinweisgeberschutzgesetz) Für Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern ist die Einrichtung der Meldestelle gesetzlich verpflichtend. Mit dem neuen Hinweisgeberschutzgesetz sind Unternehmen über 50 Mitarbeiter dazu verpflichtet, eine sogenannte interne Meldestelle für Mitarbeiter*innen einzurichten. Diese muss die Meldekanäle […]
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