
EU-Verordnung zu Systemen Künstlicher Intelligenz (KI) soll kommen
- On 28.03.2023
Der EU-Ministerrat hat nun erstmals Regelungen für den Einsatz von Sytemen Künstlicher Intelligenz (KI) beschlossen. Bisher gab es keine gesetzliche Regelungen zu KI-Sytemen, obwohl diese in Zeiten einer zunehmenden Digitalisierung wohl nicht mehr wegzudenken sein wird. Die KI-Syteme machen in den letzten Jahren enorme Fortschritte, beispielsweise die wohl bekanntste öffentlich zugängige KI namens Chat GPT. Durch die Verordnung will der europäische Gesetzgeber sicherstellen, dass KI-Systeme technisch sicher sind und dabei auch die Grundrechte und sonstigen gesetzlichen Schutzrechte der EU-Bürger*innen beachtet und eingehalten werden. Auch die Frage nach moralisch-ethischen Bezügen und Grenzen von KI wird derzeit breit diskutiert.
In der EU-Verordnung sollen verschiedene kritische Praktiken im Bereich der KI-Systeme reguliert bzw. begrenzt und ggf. auch verboten werden. Daruntern fallen Verhaltensmanipulationen und „Social Scoring“, wie es etwa in der Volksrepublik China aktuell bereits eingesetzt wird.
Auch soll bei staatlichem Handeln der Einsatz von KI im Rahmen von biometrischer Echtzeit-Fernidentifizierung in öffentlich zugänglichen Räumen, auch zu Strafverfolgungszwecken, grundsätzlich verboten werden. Hierbei spielt der Datenschutz und die allgemeinen Persönlichkeitsrechte der EU-Bürger*innen eine entscheidende Rolle. Damit wäre z.B. eine Videoüberwachung mit automatischer Gesichtserkennung im öffentlichen Raum durch den Staat nicht zulässig. Es ist aber eine Ausnahme dabei angedacht, und zwar dann, wenn die Maßnahmen „unbedingt erforderlich“ sind zur Strafverfolgung, so z.B. bei einer Suche nach einer vermissten Person. Über weitere Ausnahmetatbestände innerhalb der EU-Verordnung wird zurzeit noch argumentiert und vehandelt zwischen den EU-Mitgliedsstaaten.
Auch wenn eine gesetzliche Vorgabe zur Regulierung von KI-Systemen allseits als sinnvoll und notwendig angesehen wird, wird es wohl noch etwas dauern, bis die endgültige und europaweite gesetzliche Entwurfsfassung dazu beschlossen sein wird.