Durchsuchungen bei Rechtsanwalt nach Abmahnwelle wegen Google Fonts
- On 15.03.2023
Die Staatsanwaltschaft Berlin und die Polizei ermitteln inzwischen gegen einen Rechtsanwalt und einen angeblichen Repräsentanten einer „IG Datenschutz“ wegen des Verdachts eines Abmahnbetruges und Erpressung aufgrund eines angeblichen rechtwidrigen Einsatzes von Google Fonts auf Webseiten. Dabei wurden auch Durchsuchungen durchgeführt.
Hintergrund sind von dem Rechtsanwalt verschickte Abmahnungen in mindestens 2.418 Fällen. Zunächst soll mittels einer eigens dafür programmierten Software nach Webseiten gesucht worden sein, die Google Fonts nutzen. Danach wurden mittels eines dafür entwickelten Programms Websitebesuche fingiert. Die dabei protokollierten Websitebesuche wurden als Grundlage für die Abmahnung der angeblich datenschutzrechtlichen oder persönlichkeitsrechtlicher Verstöße und die Geltendmachung von Schmerzensgeldansprüchen genommen.
Da hierbei aber nicht eine natürliche Person, sondern ein Softwareprogramm die jeweilige Website besucht hat, liegt rechtlich gesehen keine Persönlichkeitsrechtsverletzung vor. Weil auch die Webseitenbesuche bewusst in der Absicht vorgenommen wurden, gerade die Weitergabe der IP-Adresse in die USA auszulösen, um dies abmahnen zu können, wurde faktisch jedoch in die Übermittlung eingewilligt. Somit liegt eben gerade kein datenschutzrechtlicher Verstoß vor, der eine solche Abmahnung begründen würde.
In einigen abgemahnten Fällen soll zudem tatsächlich überhaupt keine Datenübermittlung in die USA über die Webseiten erfolgt sein. Dennoch wurden die entsprechenden Abmahnungen versendet und die Ansprüche zu Unrecht geltend gemacht. Es bleibt abzuwarten, zu welchen Ergebnissen die Ermittlungen hier letztendlich kommen.