
Der BfDI äußert sich zum vermeintlichen Tracking der Zukunft namens „TrustPid“
- On 23.03.2023
TrustPid soll eine neue Art und die Zukunft des Webseiten-Trackings darstellen, durch angeblich mehr Kontrolle und Schutz für den Nutzer der Webseite. Nun gab es einen Testlauf zu dem Programm, zu dem Datenschützer und auch der Bundesdatenschutzbeauftragte (BfDI) Stellung nehmen.
Durch die neueren Entwicklungen in diesem Bereich, z.B. die Cookie-Entscheidung des EuGH oder die Google-Fonts Entscheidung, werden immer mehr Cookies auf Webseiten blockiert und damit wird auch Webseiten-Tracking immer schwieriger. Es besteht ein großer Bedarf für Seitenbetreiber, eine zukunftsorientierte und datenschutzrechtlich zulässige Möglichkeit zu haben, auf Webseiten zu tracken und die Webseitennutzung zu analysieren. Dies nicht zuletzt auch aus wirtschaftlicher Hinsicht. Die Frage, die sich dabei stellt, ist: Wie kann Werbung im Internet in Zukunft noch personalisiert verwendet werden, wenn die dafür notwendigen Cookies immer häufiger blockiert werden?
TrustPid soll hierauf die Antwort sein. Deutsche Telekommunikationsunternehmen führen daher bereits Testläufe mit TrustPid durch. Laut offizieller Webseite zu dem Projekt TrustPid liegt das Thema Werbung im Internet aktuell in den Händen weniger dominanter Plattformbetreiber und diese Dominanz könnte durch das Ende der sogenannte 3rd-Party-Cookies weiter zunehmen, was aus der datenschutzrechtlichen Betrachtungsweise problematisch ist. Es sollte daher eine Lösung gefunden werden, wie Werbetreibende, die für die Erstellung ihrer Inhalte dringend auf Werbung und Produktempfehlungen angewiesen sind, unabhängiger werden können. Und das so, dass auch gleichzeitig die europäischen Datenschutz-Standards gewahrt bleiben.
TrustPid wird dabei verwendet, um weitere webseitenspezifische Marketing-Kennungen, sogenannte Token, zu erstellen, über die Werbetreibende und Verlage dann personalisierte Erlebnisse (inklusive Werbung und personalisierten Produktempfehlungen) auf Webseiten, Apps und Diensten anbieten können. Der Token soll die Re-Identifizierung einer Person verhindern, aber die Erstellung eines pseudonymen Nutzungsprofils ermöglichen. Vorausgesetzt wird die vorherige Zustimmung auf der Webseite eines teilnehmenden Werbetreibenden oder Verlages.
Der BfDI sieht in TrustPid jedoch keinen „Super-Cookie“ und äußert Bedenken. Er sieht hierin zwar lediglich eine Verarbeitung von im Grundsatz pseudonymisierter Daten auf Basis einer datenschutzrechtlichen Einwilligung, jedoch sieht er auch gerade bei Telekommunikationsanbietern eine besondere Vertrauensstellung, die nur schwer mit einem Tracking vereinbar ist. Zudem müssen weitere Gefahren wie die Zusammenführung der pseudonymen Kennung und z.B. dem Log-in bei Diensten von Anbietern im Web, die zu einer Repersonalisierung führen und anschließend ein detailliertes Tracking ermöglichen würden, betrachtet und unterbunden werden.
Es soll als nächster Schritt eine europäische Online-Werbeplattform unter der Nutzung von TrustPid eingerichtet werden. Die EU hat dem bereits durch die Europäische Kommission zugestimmt. Es bleibt abzuwarten, wie sich TrustPid weiterentwickelt.