
Abmahnwelle zu Google Fonts durch Gericht abgewatscht
- On 11.05.2023
In einem unserer letzten Blogartikel auf der Homepage hatten wir über die aktuellen Google Fonts Abmahnungen berichtet.
Das Landgericht München I hat in dieser Sache nun entschieden, dass automatisch erstellte Abmahnschreiben sowie deren Versand wegen angeblicher Datenschutzverstöße eine missbräuchliche Nutzung des Rechts darstellen und somit rechtsmissbräuchlich sind (Urteil vom 30. März 2023, Az. 4 O13063/22). Das Gericht hat festgestellt, dass dem Kläger wegen der Einbindung von Google Fonts durch den Webseitenbetreiber weder ein Anspruch aufgrund einer Verletzung des Persönlichkeitsrechts noch ein Anspruch auf Schmerzensgeld zusteht. Weiterhin begründet das Gericht, dass ein Unterlassungsanspruch aus dem Gesichtspunkt der Tatprovokation ebenfalls nicht vorliegt, denn “der mutmaßlich vom Beklagten eingesetzte Crawler sollte ja gerade Websites mit dynamischer Google-Fonts-Einbindung finden“.
Hintergrund sind die von einem Berliner Rechtsanwalt verschickte rund 100.000 Schreiben mit Abmahnungen, Dabei wurde sich auf ein Urteil des Landgerichts München aus Januar 2022 berufen. Durch diese Abmahnungen sollen auf Seiten des Abmahnenden Einnahmen in Höhe von 340.000,00 Euro generiert worden sein. Durch das neue Urteil bestätigt das Gericht auch rechtlich die allgemeine Kritik in der Öffentlichkeit an diesem Vorgehen.
Sollten Sie in dieser Angelegenheit oder ähnlichen Fällen weitergehende Fragen haben, können wir Sie gerne dabei unterstützen und beraten. Wenden Sie sich bitte einfach an uns unter datenschutz@hjp.de.